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Alt 27.06.2008, 11:37
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Restfeuchte (Bernhard, 27.06.2008, 11:37)


Belegreife für CA, CAF u. CT-Estriche
Auszug aus einem offenen Brief von Harald Kaulen, einer der Altväter des Estrich u. Belagsgewerbes. Mitarbeit in den technischen Arbeitskreisen E + B und Fachausschüssen.

Sollte bei der Planung bei dickeren Estrichen schon berücksichtigt werden.
Vieleicht für den Einen oder Anderen interessant, wenn Winkeltoleranzen mit Estrich ausgeglichen werden.

"Die Restfeuchte zwischen der Belegreiffeuchte für Zementestriche von 2 CM % und der von mir zuvor schon bezeichneten, mit 1,5 % angesetzten Anfangsausgleichsfeuchte, beträgt 0,5 %. 0,5 %, bezogen auf ein Estrichgewicht, bei einer Estrichdicke von 5 cm angenommene 100 kg/m², sind rechnerisch 500 Gramm/m² Restfeuchte. Wie zuvor schon geschrieben, hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass bei Estrichdicken bis zu 5 cm, bei sachgerechter Prüfung, keine Feuchteschäden an den Parkett- und Bodenbelägen entstehen. Diese 500 Gramm/m² sollten der Höchstwert der Restfeuchte und der Ansatz für weitere Überlegungen bei größeren Estrichdicken sein. Bei einer Estrichdicke von 80 mm und einem rechnerisch angenommenen Gewicht 160 kg sind 0,5 % Restfeuchte 800 Gramm/m² Feuchtegehalt. Bei einer Verringerung dieser Feuchte um 0,2 %, wie bei den beheizten Fußbodenkonstruktionen, das sind rechnerisch 320 Gramm, ergibt sich ein Restfeuchtegehalt von 480 Gramm/m².

Die gleiche Rechnung ergibt sich auch bei Calciumsulfatestrichen, bei einem Feuchterestwertansatz von 0,5 CM %, bezogen auf die völlige Trockenheit. Deshalb halte ich es für zwingend erforderlich, die derzeitigen Feuchtewerte, entsprechend der beheizten Fußbodenkonstruktion, auf die Estrichdicke zu erweitern und für Estrichdicken über 5 cm einen Wert für Zementestrich von 1,8 CM % bzw. Calciumsulfatestrich 0,3 CM % anzusetzen. Da in dieser verrückten Zeit anscheinend nicht damit gerechnet werden kann, das bei Estrichdicken von 8 cm Schluss ist, nachdem ich selber schon Estrichdicken in Kellergeschossen bei nicht beheiztem Estrich von 9 cm mit Calciumsulfatfließestrich festgestellt habe, wird dieser Wert bei Estrichdicken über 8 cm nochmals um 0,1 % verringert, womit Estrichdicken bis 12 cm bei dieser Rechnung innerhalb einer Begrenzung der Estrichrestfeuchte bis 500 Gramm/m² liegen.

Da man, hoffentlich, eine Estrichdicke von 12 cm oder sogar noch mehr, ausschließen kann, dürften mit den Werten für Estrichdicken über 5 cm der Zement von 1,8 CM %, Anhydrit 0,3 CM %, bei Estrichdicken über 8 cm für Zement 1,7 CM % und für Anhydrit 0,2 CM %, alle derzeit denkbaren Möglichkeiten berücksichtigt sein. Dies selbstverständlich bei einer Prüfgutentnahme vom Estrichquerschnitt. Bei Estrichdicken über 5 cm sind zusätzliche, künstliche Bautrocknungsmaßnahmen durchzuführen, die insbesondere für Calciumsulfatfließestriche erforderlich sind, um noch für einen Bauablauf realistische Trocknungszeiten für den Estrich einplanen zu können.

Bei Heizestrichen halte ich den Hinweis in der neuen Schnittstellenkoordination FBH-D4 Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs, Abschnitt Anforderungen, Seite 47, allerdings nicht für hilfreich, nachdem für das Belegreifheizen bei Estrichdicken bis 70 mm eine Zeitspanne von mindestens 14 Tagen einzuplanen sei. Diesen Hinweis halte ich für missverständlich für Auftraggeber und Bauplaner. Das Belegreifheizen nach Tabelle 7 benötigt wie bisher mit dem Abheizen 18 Tage, so dass, unter Berücksichtigung der Wartezeit für den Beginn der Beheizung, dem Funktionsheizen, Belegreif- und Abheizen für Zementestrich eine Gesamtdauer von 46 Tagen bzw. 32 Tagen bei Calciumsulfat als Mindestzeit im Bauerstellungsplan zu berücksichtigen sind.

So wie derzeit im Protokoll angegeben, entstehen doch wiederum nur Missverständnisse. Deshalb sollte dort klar hervorgehen, welcher Zeitraum vom Zeitpunkt der Fertigstellung der Verlegung bis zum Ende der Belegreifbeheizung erforderlich ist, damit ein Planer auf einen Blick dies ersehen kann, auch wenn dies für den Einen oder Anderen vielleicht als ungünstig erscheint. Aus diesem Grund wurden in den „Erläuterungen zur DIN 18 365 – Bodenbelagarbeiten“, auf Seite 181, diesbezüglich klare Aussagen gemacht. Es wäre für die Verlegeunternehmen nur von Vorteil, wenn überall diesbezüglich klare Aussagen gemacht würden, um dadurch entstehende, nichts bringende Diskussionen zwischen Planern, Auftraggebern und Bodenverlegefirmen zu vermeiden.

Auf Grund meiner vorhergehenden Überlegungen ist von mir vorgesehen, beim Nachdruck der „Erläuterungen zur DIN 18 365 – Bodenbelagarbeiten“ die Angaben über die erforderlichen Belegreiffeuchten auf Seite 168 wie folgt zu erweitern: „Die Belegreife der einzelnen Estricharbeiten ist in der Regel bei folgenden Feuchtegehalten erreicht. Diese Werte gelten für eine Querschnittsprüfung der Estrichdicke:

Zementestrich bis 5 cm Dicke ? 2 CM %
Über 5 cm Dicke, auch als Heizestrich ? 1,8 CM %
Über 8 cm Dicke, auch als Heizestrich ? 1,7 CM %

Calciumsulfatestrich (Anhydrit) bis 5 cm Dicke ? 0,5 CM %
Über 5 cm Dicke, auch als Heizestrich ? 0,3 CM %
Über 8 cm Dicke, auch als Heizestrich ? 0,2 CM %

Bei nicht heizbaren Estrichen sind, über einer Dicke von 5 cm, insbesondere bei Calciumsulfatfließestrichen, künstliche Trocknungsmaßnahmen durch Aufstellen geeigneter Geräte, wie beispielsweise Luftentfeuchter, zu veranlassen, als Voraussetzung für eine Trocknung des Estrichs.“
__________________
Gruß Bernhard

Fitz, Terrazzo & Sichtestrich

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